Berliner Anmeldeverfahren für den Übergang in Klasse 5
Das Anmeldeverfahren läuft in drei Schritten nacheinander ab: Zunächst wird über den Erstwunsch entschieden und benachrichtigt, dann ggf. über Zweitwunsch und anschließend bei Bedarf über den Drittwunsch.
Bis zum Dezember 2024 informieren Sie die Klassenlehrer der vierten Klasse über ihren Wechselwunsch. Ganz wichtig: Dies ist keine Ausschlussfrist. Auch danach müssen die Grundschulen Förderprognosen erstellen. Dennoch sollten Sie die Fristen beachten, damit auch die Grundschulen gut planen können.
Die Grundschulen erstellen eine Förderprognose (mit Hologramm), die zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse und dem Abschlusszeugnis der 3. Klasse bei der Erstwunschschule im Anmeldezeitraum eingereicht wird.
Der Anmeldezeitraum an den Erstwunschschulen ist vom 11. bis 14. Februar 2025.
Wir vergeben die Plätze nach Leistung, d. h. ausschlaggebend ist die Durchschnittsnote, die aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht gebildet wird. Falls Ihr Kind nicht Englisch als erste Fremdsprache auf der Grundschule hat, muss ein Fremdsprachenwechsel bei der zuständigen Schulaufsicht der Grundschule beantragt werden.
Die Aufnahmebescheide werden dann Mitte März 2025 per Post verschickt.
Falls am Goethe-Gymnasium kein Platz zugeteilt wurde, erhalten Sie mit dem Ablehnungsbescheid eine Liste mit Schulen, die noch Plätze für einen Zweitwunsch haben. An diesen Schulen kann man sich im März 2025 anmelden. Die Bescheide hierfür werden im April 2025 verschickt, dann kann man sich ggf. im April 2025 mit einem Drittwunsch an Schulen, die noch Plätze haben, bewerben. Im Mai 2025 werden hierzu die Bescheide erteilt.
Sollten während des Verfahrens Nachrückerplätze frei werden, werden wir abgelehnte Bewerber umgehend informieren.
Ggf. können freie Plätze nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens von den Schulen für verspätete geeignete Bewerbungen vergeben werden.